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Tschechische Nationalbank zum Anbieten von Anleihe-Emissionen auf Internetplattformen

Am 31.05.2019 veröffentlichte die Tschechische Nationalbank (CNB) ihre Antwort auf die Frage nach dem Anbieten von Anleihe-Emissionen auf Internetplattformen.

Das Material versucht, die Frage zu beantworten, ob der Betrieb einer Internetplattform zwecks Anbietens von Anleihe-Emissionen eine Erbringung von Investitionsdienstleistungen gemäß dem Kapitalmarktgesetz[1] darstellt. Das Material enthält gleichzeitig drei Modellbeispiele von Internetplattformen für Anleihe-Emissionen mit einer Beurteilung deren Tätigkeiten und Dienstleistungen aus der Sicht des Anwendungsbereichs des Kapitalmarktgesetzes.

Laut CNB kann der Betrieb einer Internetplattform zwecks Anbietens von Anleihe-Emissionen in bestimmten Fällen die Tatbestandsvoraussetzungen der Erbringung einer der grundlegenden Investitionsdienstleistungen gemäß dem Kapitalmarktgesetz erfüllen, wobei es sich im Verhältnis zu den Kunden um eine Investmentberatung betreffend die Investitionsinstrumente oder die Annahme und Erteilung von Weisungen handeln kann. Im Verhältnis zu den Emittenten kann es sich dann um eine Platzierung der Investitionsinstrumente handeln. Die Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen unterliegt lediglich der Zulassung seitens der CNB (sofern das Kapitalmarktgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift nicht etwas anderes vorsieht), es sind daher die einzelnen Kriterien, die bei der Beurteilung des Charakters der seitens der CNB in der Antwort erwähnten Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, zu beachten.

Nähere Informationen sind der Internetseite der CNB zu entnehmen.

[1] Gesetz Nr. 256/2004 Sb., über die Unternehmen am Kapitalmarkt, i.d.g.F.

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