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SLOWAKEI: Novelle des Geldwäschegesetzes

Die Regierung verabschiedete und legte dem Parlament einen Entwurf vor, durch den das Gesetz Nr. 297/2008 Z. z., zum Schutz vor Legalisierung der Einkünfte aus Straftaten und zum Schutz vor Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze i.d.g.F. und einige weiteren Gesetze ergänzt und geändert werden (nachfolgend nur die „AML-Novelle“). Das Hauptziel der AML-Novelle ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates (nachfolgend nur die „Richtlinie“), Berücksichtigung der Empfehlung des MONEYVAL-Ausschusses des Europarates und der Empfehlung der Finanzbehördlichen Eingreiftruppe für Geldwäsche (FATF), Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Reaktion auf die sich aus der Anwendungspraxis ergebenden Anforderungen.

Die AML-Novelle berücksichtigt das Prinzip der Bewertung der Risiken der Legalisierung der Erträge aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung nicht nur auf der Ebene juristischer Personen, sondern auch auf der europäischen Ebene. Unter Beachtung der Richtlinie kommt es zur Regelung der Rolle der für die nationale Bewertung dieser Risiken verantwortlichen Stelle (Identifikation, Auswertung und Verständnis sowie anschließendes Treffen von geeigneten Maßnahmen), sowie der Mitwirkung der anderen Institutionen. Die Absicht der Richtlinie liegt insbesondere in der Regelung der Bedingungen für die Ausübung der (grundlegenden, vereinfachten und erhöhten) Sorgfalt in Bezug auf den Klienten. Aufgrund des durch den MONEYVAL-Ausschuss des Europarates beanstandeten Mangels an Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Klienten bei Existenz eines niedrigen Risikos legt die AML-Novelle Mindestanforderungen fest, die die verpflichtete Person bei vereinfachter (anstatt von keiner) Sorgfalt in Bezug auf den Klienten auszuüben hat. Der Umfang der erhöhten Sorgfaltspflicht wurde auch auf die sog. „politisch exponierten Personen“ erweitert (Personen, die sowohl im Ausland als auch in der Slowakei öffentliche Amtsträger sind).

Genauso ändert sich die Pflicht zur Ermittlung des Endverbrauchers der Vorteile bei der Ausübung der grundlegenden Sorgfalt auf obligatorische Pflicht. Von der Identifikation des Endverbrauchers wird die betroffene Person verpflichtet sein, Aufzeichnungen mit Identifikationsangeben zu führen, und diese noch 5 Jahre nach Erlöschen der Stellung des Endverbrauchers der Vorteile aufzubewahren. Eine bedeutende Änderung ist auch die Minderung des Limits für die Einstufung des Subjekts als Verpflichteter auf 10.000 EUR, für die Ausübung der grundlegenden Sorgfalt bei Bargeschäften auf 10.000 EUR (Glücksspiele im Wert von mindestens 2.000 EUR) sowie des Wertes für die Pflicht zur Identifikation des Klienten auf 1.000 EUR. Genauso verschärfen sich auf Empfehlung der FATF und des MONEYVAL-Ausschusses des Europarates die Pflichten von Vermögensvereinigungen durch die Einführung der Pflicht zur Identifikation von Spendern, die eine Spende von mindestens 1.000 EUR geleistet haben.

Die AML-Novelle regelt weiter Bedingungen für die Auferlegung von Geldstrafen für Verwaltungsdelikte, verlängert die subjektive Frist für deren Auferlegung von einem auf drei Jahre und erhöht die Anforderungen an die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.

Durch die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze wird die Pflicht der Mitgliedsstatten umgesetzt, sicherzustellen, dass Rechtssubjekte auf deren Gebiet angemessene, genaue und aktuelle Informationen darüber bekommen und haben, wer ihr Eigentümer ist, einschließlich der Informationen über die gehaltenen Anteile der Endverbraucher der Vorteile.

Grund der Novelle der Gesetze zur Regelung der Entstehung von ausgewählten juristischen Personen, namentlich der Einführung der Bedingung der Eintragung der Angaben über den Endverbraucher der Vorteile in Registern der betreffenden juristischen Personen, welche als Quellenregister für das Register juristischer Personen, Unternehmen und Staatsorgane dienen, ist die Erhöhung der Transparenz im Eigentum der juristischen Personen und Aufbewahrung von Informationen über den Endverbraucher der Vorteile im Zentralregister. In Bezug auf Handelsgesellschaften führt die AML-Novelle die Pflicht zur Registrierung der Informationen über den Endverbraucher von Vorteilen im Handelsregister ein.

Die allgemeine Wirksamkeit der AML-Novelle wird auf den 1. März 2018 vorgeschlagen und die Wirksamkeit der ausgewählten Artikel (II. bis VIII.) auf den 1. Juli 2018.

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